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AGB

1.Anmeldung und Bezahlung:

Eine frühzeitige Anmeldung ist wegen der Sitzplatzreservierung sehr ratsam und hilft uns bei der langfristigen Busplanung. Die Sitzplatzangabe ist kein Bestandteil des Vertrages. Die verbindliche Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Bezahlung des gesamten Buspreises erfolgt vorläufig beim Busfahrer. Unsere Busfahrer sind Inkasso berechtigt.

2.Rücktritt

2.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.

2.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Reisen nach Ziff. 2.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 2.5.

2.3. Unsere Entschädigungspauschalen für mehrtägige Busreisen gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:

• bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %,

• bis 21 Tage vor Reisebeginn 30 %

• bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 %

• bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 %

• bei Nichtantritt der Reise 95 %.

Für Tagesfahrten (Bus) gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:

• bis 3 Tage 5 Euro Gebühr je Vorgang

• bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 %

• bei Nichtantritt der Fahrt 85 %.

2.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

2.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 2.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.

2.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

2.7. Abweichend von Ziff. 2.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

2.8. Für Reisen, die Eintrittskarten beinhalten gelten die Entschädigungspauschalen aus Ziff. 2.3. Zusätzlich fallen für im Reisepreis enthaltene bzw. zusätzlich gebuchte Eintrittskarten 100% Stornokosten an.

3.Treibstoffzuschlag

Auf Grund der aktuellen geopolitischen Lage ist eine langfristige Planung der Treibstoffkosten äußert schwierig. Dadurch müssen wir uns die Einführung bzw. Nacherhebung eines evtl. Treibstoffzuschlags vorbehalten.

4.Auslandsreisen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

5. Gepäck

Das Gepäck wird frei, aber ohne Haftung befördert.

6. Versicherungen

Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie der Abschluss umfassender Reiseversicherungen empfohlen.

7. Mindestbeteiligung

Die Reisen werden in der Regel bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Eventuelle Programmänderungen sowie Fahrrouten-Änderungen müssen wir uns vorbehalten.

8. Nicht im Preis enthalten sind:

Bergbahnen, Boots- und Schiffsfahrten sowie Eintrittsgelder, wenn nicht anders angegeben.

9. Die ausgehändigte Reisebeschreibung ist Teil des Reisevertrages.

10. Datenschutz

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihren geschlossenen Verträgen und für die technische Administration.

Die Löschung der gespeicherten, personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn Ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn Ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Sicherheitshinweis:

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergänzung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.

Bei Kommunikation per Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen die vertraulichen Informationen per Postweg empfehlen.